Künstliche Intelligenz (KI) im HR-Bereich: Was der neue EU AI Act für Unternehmen bedeutet
Am 13. März 2024 trat die neue EU-KI-Verordnung (EU AI Act) in Kraft. Diese Verordnung ist die weltweit erste gesetzliche Regelung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und hat deutliche Auswirkungen auf Human Resources (HR) in Unternehmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das für den HR-Bereich bedeutet und wie sich Ihr Unternehmen darauf vorbereiten kann.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act reguliert den Einsatz von KI-Anwendungen in Unternehmen und geht über bestehende Regelungen wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Betriebsverfassungsgesetz hinaus. Besonders betroffen sind sogenannte „Hochrisikosysteme“, zu denen auch viele HR-Anwendungen zählen.
Welche HR-Systeme sind betroffen?
Als Hochrisikosysteme gelten KI-gestützte Anwendungen, die im Personalmanagement, Recruiting und bei der Mitarbeiterbewertung eingesetzt werden. Dazu gehören Systeme, die Mitarbeiter überwachen, bewerten, befördernoder kündigen. Für solche Systeme gelten detaillierte und umfassende Regelungen.
Neue Anforderungen für Hochrisikosysteme im HR
Der EU AI Act setzt hohe Standards für Hochrisikosysteme:
- Risikomanagement: Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem für den Einsatz von KI entwickeln.
- Robustheit und Genauigkeit: Systeme müssen robust, sicher und genau sein.
- Dokumentationspflichten: Es gibt strenge Vorgaben zur Überwachung und Dokumentation.
- Informationspflichten: Unternehmen sind verpflichtet, Mitarbeiter und Arbeitnehmervertretungen umfassend zu informieren.
Verstöße gegen diese Anforderungen können zu empfindlichen Strafen von bis zu 7 % des Unternehmensumsatzesführen. Daher ist es für Unternehmen unerlässlich, den EU AI Act ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Rolle der HR-Abteilung
HR-Abteilungen müssen sich intensiv mit dem EU AI Act auseinandersetzen. Dies ist nicht nur für den eigenen Bereich wichtig, sondern auch, um Führungskräfte zu unterstützen, die mit diesen Regelungen arbeiten. Ein zentraler Punkt ist die Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen. Betriebsräte haben gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die für die Planung und den Einsatz von KI-Systemen beachtet werden müssen.
Schulungsbedarf und Aufklärung
Um mögliche Blockaden seitens der Betriebsräte zu vermeiden, sollten diese gut informiert und geschult sein. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen führt meist zu besseren Ergebnissen als Entscheidungen, die aus Unsicherheit oder Angst getroffen werden.
Fazit: Jetzt handeln
HR-Abteilungen sollten sich jetzt intensiv mit den Anforderungen des EU AI Acts beschäftigen, um Risiken zu minimieren und die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretungen zu wahren. Ein gut informierter Umgang mit KI im HR-Bereich ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein strategischer Vorteil.
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