Negative Arbeitgeberbewertungen in Portalen – Kann man deren Löschung verlangen?
Arbeitgeber werden zunehmend mit negativen Bewertungen in Online-Portalen konfrontiert. Doch können sie die Löschung dieser Arbeitgeberbewertungen verlangen? Insbesondere anonyme Arbeitgeberbewertungen werfen rechtliche Fragen auf.
Bedeutung von Bewertungen für Arbeitgeber und Bewerber
Der Fachkräftemangel verschärft die Bedeutung von Arbeitgeberbewertungen in Portalen. Diese dienen Bewerbern als wichtige Informationsquelle. Doch sind alle Bewertungen authentisch? Die Gefahr von Fake-Bewertungen durch konkurrierende Unternehmen ist real.
Rechtsprechung und Ansprüche
Das OLG Hamburg hat kürzlich einen wegweisenden Beschluss gefasst, der die Löschung von Arbeitgeberbewertungen betrifft. Dabei wurden die Grundsätze des BGH zur Haftung von Bewertungsportalen herangezogen. Arbeitgeber können die Löschung von Bewertungen verlangen, wenn das Portal keine verifizierbaren Informationen über die Bewertenden liefert.
Anforderungen an Bewertungsportale
Die Anforderungen an Bewertungsportale sind hoch. Sie müssen kreativ sein, um die juristischen Anforderungen zu erfüllen, ohne die Identität der Bewertenden preiszugeben. Anonyme Bewertungen sind nur zulässig, wenn das Portal nachweisen kann, dass ein geschäftlicher Kontakt besteht.
Ausblick
Die Rechtsprechung in Bezug auf Arbeitgeberbewertungen in Online-Portalen entwickelt sich stetig weiter. Es bleibt abzuwarten, inwieweit Portalbetreiber für die Folgen von falsch-positiven Bewertungen haften müssen und wie weitere Gerichtsentscheidungen ausfallen werden.
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