Der Coronavirus löst derzeit Aufregung aus.
Wie kann ein Unternehmen hierauf reagieren?
Als erstes gilt, wie in jeder Krisensituation: Ruhe bewahren. Hektische Aktivitäten bringen gar nichts! Ein Unternehmen sollte jedoch jetzt gezielt und zielstrebig seine Pandemie-Pläne in Kraft setzen.
Pandemiepläne: Große Unternehmen haben diese, doch was ist mit kleinen und mittelständischen Unternehmen? Jetzt ist allerspätestens die Zeit gekommen, solche Pläne zu entwickeln. Es ist aber auch die Zeit, diese zu überarbeiten. Erstes Ziel muss es sein, möglichst Infektionen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vermeiden. Hierzu gibt es einfache, aber wirksame 5 Sofortmaßnahmen:
1. Lächeln statt Handschlag
Zu den höflichen Umgangsformen im Daily Business, zählt die Begrüßung per Handschlag. Derzeit sollte auf diese Höflichkeit getrost verzichtet werden. Ersetzen Sie den Handschlag durch ein Lächeln und reduzieren Sie dadurch bereits einen der möglichen Übertragungswege. Ein klares Verbot des Handschlags ist daher eine nützliche und konsequente Maßnahme.
2. Präsentismus bekämpfen
Risikofaktor Nr. 1: Erkrankte Kollegen im Betrieb!
Die Krankheitsquote zu senken, ist jetzt kontraproduktiv. Werden Vorgesetzte z. B. an der niedrigen Krankheitsquote gemessen, erhalten sie hierfür eventuelle variable Vergütungen? Dann gilt es, diese Systeme sofort auszusetzen. Die individuelle Zielerreichung einer niedrigen Krankheitsquote unterstützt eine Pandemie und ist daher derzeit völlig unangebracht. Ganz klar gilt: Wer Symptome zeigt, gehört nach Hause! Klingt so einfach.
3. Hygienemaßnahmen einleiten bzw. verstärken
Spätestens jetzt, gehört ein Desinfektionsmittel auf jede Betriebstoilette. Es ist ein weiteres Mittel gegen die Übertragung von Viren und ist ausnahmslos anzuwenden. Wie Sie Ihre Hände richtig waschen, können Sie hier unter infektionsschutz.de nachlesen. Daneben sind Türklinken Virenträger erster Ordnung. Diese gehören regelmäßig desinfiziert, das gleiche gilt für Handläufe an Treppen o. ä.
4. Keine überfüllten Aufzüge
Menschen auf engem Raum, sind für Viren ein Geschenk. Hier ist die Übertragung einfach. Alle Aufzüge sind hier wahre Brutstätten. Natürlich will jeder schnell weiter. Aber alleine die Maßnahme, Aufzüge nur halb zu besetzen, wirkt einer Übertragung entgegen. Besser noch: Für wenige Stockwerke auf Aufzüge verzichten.
5. Nicht anhusten!
Vorab: Wer hustet gehört dieser Tage nicht in den Betrieb. Das wäre die sicherere Variante. Ansonsten der bekannte Ratschlag: Armbeuge statt Hand! Die gebrauchte Papiertaschentücher sind getrennt und schnell zu entsorgen. Diese gehören nicht stundenlang in Büroräume.
Lassen Sie vorhandene Klimaanlagen überprüfen und schalten Sie die Umluftfunktion – wenn möglich – aus.
Was tun im Verdachtsfall?
Besteht bei einem Mitarbeiter der Verdacht auf eine Infektion, gehören möglichst alle Kontaktpersonen sofort isoliert und untersucht. Jede Minute, die die Kontaktpersonen länger im Betrieb sind, erhöht das Risiko. „Ich muss das noch schnell fertig machen“ ehrt Ihren Mitarbeiter, ist jedoch der direkte Weg in die Ausbreitung einer Pandemie. Was Sie zudem unternehmen müssen:
- Betriebsarzt einschalten! Betriebsärzte sind die fachlich geeigneten Ansprechpartner für alle weitere Maßnahmen. Deren Rat bitte unbedingt einholen.
- Großsitzungen und Massenveranstaltungen konsequent absagen! Sind derzeit wirklich alle Sitzungen und Veranstaltungen mit größeren Teilnehmerzahlen erforderlich? Geht das nicht auch per Telefon? Hier sind das Risiko und der Nutzen abzuwägen und im Zweifelsfall, Meetings und Veranstaltungen absagen.
Und was tun bei Krankheitsfällen?
Bereits ein Krankheitsfall kann den Betriebsablauf empfindlich stören. Ausfall des Erkrankten, Ausfall der Kontaktpersonen. Hierauf muss ein Unternehmen vorbereitet sein.
Wichtig ist es, einen Vertreter für den Notfall zu definieren. Es muss aber auch ein Backup für die Vertretung definiert werden, die räumlich getrennt arbeitet. Arbeiten Betroffener und Vertreter im gleichen Büro, fallen beide aus, als Infizierter der eine und als Kontaktperson der andere.
Vertreterregelungen sollten daher „pandemie-resistent“ definiert werden. Sie müssen im Pandemiefall funktionieren und da fallen Vertreter in räumlicher Nähe, im selben Büro oder auch nur mit derselben Kantine, mitunter zusammen aus. Und Funktionsträger und Vertreter im Pandemiefall gehören dieser Tage nicht ins gleiche Meeting.
Die Notfall-Regelungen müssen insbesondere in allen „kritischen“ Betriebsabläufen greifen, also in Abläufen, deren störungsfreier Weiterbetrieb für das Unternehmen existenziell sind. Hier ist zu unterscheiden, was wirklich „need zu have“ ist und nicht „nice to have“. Beispiel Home-Office: Home-Office-Regelungen reduzieren zum einen die Ansteckungsgefahr und zum anderen bietet sich die Möglichkeit an – im Notfall – von zuhause aus, dringende Arbeiten zu verrichten. Kontaktpersonen, die in „Heimquarantäne“ geschickt werden, sind ja nicht krank. Sie können von zu Hause aus den Betriebsablauf am Laufen halten. Hierzu sind aber die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.
Ich wünsche Ihnen eine gesunde Zeit!
Ihr Prof. Dr. Herbert Einsiedler
1 Comment
Ich finde den ersten Stichpunkt besonders charmant. Natürlich meinen Sie, dass wir in absehbarer Zeit auf jeglichen virenfördernden Körperkontakt berzichten müssen. Bislang bin ich aber noch nicht Phrasierung “Lächeln statt Handschlag” begegnet. Ich finde, diese Formulierung trifft, worauf es jetzt mehr denn je ankommt: Begegnen Sie der Situation und vor allem Ihren Mitmenschen mit einem Lächeln. Auch die weiteren, von Ihnen aufgeführten Punkte kann ich nur unterschreiben. Wenn sich jeder an diese Vorsichtsmaßnahmen hält – egal, ob in einem Unternehmen, im Kundenkontakt oder einfach “da draußen” – können wir die aktuelle Situation langsam und Babyschritten in den Griff bekommen.