roconsultingroconsultingroconsultingroconsulting
  • HOME
  • TOP JOBs
  • FÜR UNTERNEHMEN
    • HR Consulting
    • Classic Recruiting
    • Digital Recruiting
    • Branchenexpertise
  • FÜR BEWERBER
    • Warum roCONSULTING
    • Branchenfelder
    • Karriereberatung
    • TOP JOBs
  • roCONSULTING
    • Über uns
    • Team
    • Leistungen
    • Karriere
    • Standorte
  • BLOG
  • KONTAKT
  • SUCHE
✕

Rückrufservice

Vakanz melden

Vakanz melden

Sie haben eine offene Position, die Sie gerne besetzen möchten?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Besetzung offener Stellen in Ihrem Unternehmen. Für ein erstes Beratungsgespräch reichen Sie bei uns bitte die Eckdaten zur Vakanz ein. Anschließend nehmen wir mit Ihnen telefonisch Kontakt auf, um die weitere Vorgehensweise und offene Fragen zu klären.








    Profil upload
    Upload

    Profil upload
    Upload

    Profil upload
    Upload

    Profil upload
    Upload

    Profil upload
    Upload

    weitere Datei

    Anzahl der Stellen

    Sie können mich am besten erreichen von:

    08:00 - 12:00 Uhr13:00 - 17:00 Uhr18:00 - 20:00 Uhr

    Ich bestätige, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe.

    Rückrufservice

    Sie möchten mit uns zusammenarbeiten?

    Wir sind gerne für Sie da, bei Fragen zur Besetzung offener Stellen in Ihrem Unternehmen oder wenn Sie Interesse an einer von uns ausgeschriebenen Position haben. Hinterlassen Sie uns Ihre Nachricht und Telefonnummer, wir melden uns bei Ihnen gerne zurück.








      Sie können mich am besten erreichen von:

      08:00 - 12:00 Uhr13:00 - 17:00 Uhr18:00 - 20:00 Uhr

      Ich bestätige, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe.

      Veröffentlicht von Nico Fischerkeller am 26. Juli 2019

      Die perfekte Stellenanzeige

       

      Gehaltsangaben oder nicht – das ist hier die Frage.

      In einer Stellenanzeige einen Gehaltsrahmen angeben oder nicht: Diese Diskussion wird heftig geführt. Beides hat Vorteile – beides hat Nachteile.

       

      Endlich die passenden Bewerbungen! Oder?

      Die Angabe eines marktgängigen Gehalts oder einer Gehaltsspanne wird von vielen Arbeitgebern in der Zeit enger Bewerbermärkte als Marketinginstrument eingesetzt. Damit wollen sie sich für die potenziellen Bewerber attraktiv machen. Seien wir mal ehrlich, das hat schon einen gewissen Charme! Das Unternehmen gibt an, wieviel es für eine Position an Gehalt aufwenden will, und bekommt im Gegenzug die Bewerber, die in diesen Gehaltsrahmen passen. Oder ist dem etwa nicht so?

       

      Wer bewirbt sich tatsächlich?

      Es gibt Kandidaten, die sehr geeignet wären, wo jedoch die Gehaltsangabe mit ihren Vorstellungen nicht zusammenpasst; diese melden sich erst einmal gar nicht. Somit gehen dem Unternehmen die Kandidaten verloren, die ihren Marktwert kennen und vielleicht sogar besser kennen, als das Unternehmen. Dem Arbeitgeber gehen also hochqualifizierte Bewerber verloren.

      Es bewerben sich daher vermutlich Kandidaten, die dieses Gehaltsvolumen erreichen möchten, aber die eigentlichen Voraussetzungen für diese Gehaltshöhe nicht mitbringen. Diese weniger qualifizierten Kandidaten können aber möglicherweise nach einer gewissen Entwicklungszeit durchaus für das Unternehmen sehr wertvoll werden. Da diese sich durch die vorschnelle Gehaltsangabe bereits auf die höhere Vergütung festgelegt haben, wird es schwer, hier nach unten zu verhandeln. Dies führt dann dazu, den Bewerber als weniger Wert zu bezeichnen. Eine Verstimmung bei zukünftigen High-Pots, die es eigentlich zu vermeiden gilt.

      Anders ist es bei Unternehmen, die nach einem strengen tariflichen Vergütungsschema agieren und auch nur innerhalb dieses Schemas einstellen. Auch hier führt die vorschnelle Angabe von Gehaltsvorstellungen dazu, dass wertvolle potenzielle Mitarbeiter sich mitunter abgeschreckt fühlen.

       

      Andere Länder, andere Sitten

      In anderen Ländern sieht das anders aus. Verpflichtend ist eine Gehaltsangabe in Österreich. Auch in Großbritannien und in Frankreich ist die Gehaltsangabe etabliert.

      In Deutschland wird üblicherweise eine Wertigkeit einer Stelle angegeben, wenn hier eine tarifliche Regelung vorhanden ist und von dieser nicht abgewichen werden kann oder soll.

      Meiner Meinung nach ist eine Orientierungsangabe, die Spielraum für die spätere Gehaltsverhandlung lässt, immer sinnvoll. Der Arbeitgeber kennt die Kandidaten ja erst einmal nicht. Zu konkrete Angaben legen – in Unkenntnis der Bewerbung – hier zu sehr fest und haben dysfunktionale Effekte. 

       

      Ihr Nico Fischerkeller

      Kategorien

      • Arbeitsleben
      • Corona
      • Entscheidungen
      • Facility-Management
      • Gesundheitsmanagement
      • Integration neuer Mitarbeiter
      • Marketing
      • Office
      • Personal
      • Personalsuche
      • Studenten
      • Unkategorisiert

      Suche

      ✕

      Neueste Beiträge

      • führungskompetenz emotionale intelligenz0
        Führungskompetenz: Emotionale Intelligenz
        27. März 2025
      • Hybrides Arbeiten eines jungen Mannes im Homeoffice0
        Hybride Arbeitsmodelle Best Practices
        31. Januar 2025
      • Streitkultur - team streitet aber produktiv0
        Streitkultur – So führt Streit zum Erfolg
        13. Januar 2025
      • Employability0
        Förderung der Employability als strategischer Vorteil bei der Personalgewinnung
        11. November 2024
      • Babyboomer-Rente0
        Babyboomer-Rente – Wenn das Know-how in Rente geht
        4. Oktober 2024
      Nico Fischerkeller
      Nico Fischerkeller

      Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

      Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

      KONTAKT

      robert obermeyer consulting GmbH

      Dieselstraße 25
      86368 Gersthofen
      +49 821 29822 - 0
      kontakt@roconsulting.de


      Personalberatung Augsburg

      NAVIGATION

      • Stellenangebote
      • HR Consulting
      • Classic Recruiting
      • Digital Recruiting
      • Über uns
      • Kontakt
      • Datenschutz
      • Datenschutz für Bewerber (m/w/d)
      • Impressum

      FOLLOW US ON

      Xing Logo Xing Logo
      LinkedIn Logo LinkedIn Logo
      Facebook Logo Facebook Logo
      TikTok Logo TikTok Logo
      Instagram Logo Instagram Logo
      Hinweis: Um Ihnen die Lesbarkeit der Texte und Inhalte auf dieser Seite zu vereinfachen, haben wir uns für die männliche Form entschieden. Unabhängig davon sind die gewählten Formulierungen für alle Geschlechtsidentitäten zu verstehen.

      © robert obermeyer consulting GmbH
        Deutsch
        • No translations available for this page