Im Zuge unseres Vertragsverhältnisses, erhalten Sie Bewerbungsunterlagen von vorqualifizierten Kandidaten (m/w/d). Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten. Je nach Art und Umfang der inhaltlichen Informationen die der Bewerber (m/w/d) zur Verfügung stellt, sind diese gemäß Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung „Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ zu verarbeiten.
Ihr Unternehmen ist für die Gewährleistung zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) grundsätzlich selbst verantwortlich. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit trägt auch das Unternehmen robert obermeyer consulting Verantwortung an den übermittelten Daten. Eine Auflistung aller Pflichten, welchen wir gemeinsam nachkommen müssen, finden Sie hier:
Wir informieren unsere Kandidaten (m/w/d) darüber, dass wir die Bewerbung an Ihr Unternehmen weiterleiten. Deshalb entfällt für Sie die Hinweisplicht gemäß Artikel 14 DSGVO.
Bewerbungsunterlagen müssen gelöscht werden, wenn der Zweck der Verarbeitung entfällt. Dies ist der Fall, wenn…
Die Löschung der Unterlagen ist von Ihrem Unternehmen ebenfalls vorzunehmen. Bitte denken Sie daran, dass eine interne Weiterleitung per E-Mail immer eine Kopie der Unterlagen im Posteingang des Empfängers und Ihrem Postausgang erzeugt. Eine Weitergabe in Papier oder direkte Ablage im Netzlaufwerk der Entscheidungsträger ist hier eine bessere Variante, um eine ordnungsgemäße Löschung der Unterlagen zu vereinfachen.
Wenn ein Kandidat (m/w/d) Betroffenenrechte gegen uns geltend machen möchte, gehen wir wie folgt vor:
Sollten wir Ihnen Bewerbungsunterlagen in Papier zur Verfügung gestellt haben oder Sie die per E-Mail erhaltenen Unterlagen ausgedruckt haben denken Sie bitte daran, diese nach dem geltenden Datenschutzbestimmungen ordnungsgemäß zu vernichten. In diesem Fall sollten die Unterlagen mindestens mit der Sicherheitsstufe 4 (DIN66399) vernichtet werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten (m/w/d), die personenbezogene Daten verarbeiten, zur entsprechenden Vertraulichkeit verpflichtet sind. Eine Vorlage der Aufsichtsbehörde Bayern können Sie unter herunterladen: https://dsb-augsburg.de/downloads/ds_ver_ma.pdf
Wir setzen für den Versand und Empfang von E-Mails eine aktuelle Transportverschlüsslung (TLS v1.1) ein. Hierfür muss Ihr Mailserver ebenfalls eine Transportverschlüsslung aktiviert haben. Prüfen können Sie dies auf diversen Webseiten (z. B. https://de.ssl-tools.net/mailservers). Eine Transportverschlüsslung wird von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden als notwendig angesehen um Daten sicher auszutauschen.